Sie sind hier

Unternehmer und Kleinunternehmer sollen in die Rente einzahlen

Wenn die Gerechtigkeitslücke und Schlechterstellung der Kleinunternehmer korrigiert werden würde, wäre die Rente für die KM Unternehmer ohne Probleme ja gerecht und vorteilhaft realisierbar.
Die Alleinunternehmer in Deutschland tragen das höchste Armutsrisiko neben den Alleinerziehenden. Alleinerziehen geht vorbei, Alleinunternehmen endet in der Pleite. Die KMU (Klein- und Mittelständigen Unternehmer) sind in Deutschland von den hohen Standards geplagt. Wer mit wenig Geld ein Geschäft startet, gerät durch Abgaben schnell ins Minus.
Tatsächlich zahlen die Unternehmer in Deutschland entweder in private oder gesetzliche Krankenversicherungen ein.
So zahlt ein Unternehmer ca. 360 Euro im Monat als Grundbeitrag und bei geringsten Gewinnen, Verlusten (also Minuseinkommen) "nur" ca. 250 Euro im Monat nur für die KV.
Dies stellt eine Schlechterstellung der Alleinunternehmer gegenüber Angestellten dar - ein klarer Fall von Diskriminierung. Zum einen gilt für Angestellte der gesetzliche Mindestlohn, für Selbständige nicht. Dann wird in Realität der erzielte Umsatz durch die angelaufenen Kosten reduziert. Nicht selten schlucken Kosten, Investitionen, den Umsatz auf. Werden Löhne gezahlt, so fallen zusätzlich 19% Umsatzsteuer an, da Löhne und Gehälter MWSt frei sind. Am Ende kassiert der Staat zum Beispiel 300 Euro MWSt, die KV 250 Euro und dem Unternehmer bleiben zum Beispiel nur 350 Euro.
Für Angestellte zahlt das Unternehmen ganz anders:
 Gesamtbelastung Arbeitgeber                      1.075,53 €
 Summe der Sozialabgaben Arbeitgeber         175,53 €
Summe der Sozialabgaben Arbeitnehmer       186,08 €
 Bruttolohn des Arbeitnehmers                        900,00 €
 Nettoeinkommen Arbeitnehmer                     713,93 €
Der Angestellte, die Angestellte ist mit 360 Euro komplett Sozialversichert.
Bei 500 Euro Brutto, zahlt das Unternehmen knapp 600 Euro für den Mitarbeiter, die Mitarbeiterin und diese sind dann mit 200 Euro komplett sozialversichert (Rente und Krankenversichert).
Die Unternehmer hingegen zahlen bei 600 Euro Gewinn, 250 Euro Krankenversicherung (allgemein bekannt werden Unternehmer sehr selten krank) und sollen nun noch zusätzlich Rentenbeiträge (150 Euro) zahlen. Der Unternehmer würde für die gleiche Leistung das doppelte zahlen, macht er bereits mit der KV seit vielen Jahren, diese Diskriminierung muss bei der Neuregulierung eingerechnet werden. So würde Gleichstellung geschaffen und die Kleinunternehmer im Nachhinein automatisch seit dem Jahr 2.000 rückwirkend Rentenversichert.
Alle Jahre als Selbständiger seit dem Jahr 2.000 müssen nachträglich umgerechnet werden bei Klein- Alleinunternehmer mit einem Gewinn der unter dem Hartz4 Niveau liegt (Hartz4 Auszahlung + Sozialversicherung + Miete... ergeben in Köln ein Einkommen von leicht 1300 Euro monatlich)
Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2016 bei 8.652 Euro (2015: 8.472 Euro) für Ledige und für gemeinsam Veranlagte bei 17.304 Euro (2014: 16.944 Euro).
Es wird somit so sein, dass alle Unternehmer die monatlich unter 1.000 Euro Gewinn gemacht haben (unter 12.000 Euro im Jahr) und in diesem Jahr davon 3.000 Euro Krankenversicherung gezahlt haben rückwirkend ab 1990 oder 2000 nicht nur KV sondern auch rentenversichert sind. Bei Gewinnen von 1.075 Euro monatlich wären die Unternehmer mit 360 Euro komplett versichert, sie können also Ihren überhöhten KV Beitrag anrechnen lassen oder rückwirkend für jeden Monat 100 Euro nachzahlen. Damit wäre das Armutsrisiko Selbständigkeit mit einem Schlag behoben. Das Armutsrisiko ist mitverursacht durch die diskriminierend hohen KV Beiträge bei Verlust (Minuseinkommen) und Minigewinnen (450 Euro Job) für Unternehmer mit Jahresminus und mit 450 Euro (unter 6.000 Euro Gewinn im Jahr) muss zusätzlich über Rückzahlung der überbezahlten KV Beiträge gesprochen werden.
Die überhöhten KV Beiträge der Unternehmer im Verlust - Geringgewinnbereich muss einfach umgerechnet werden, dann funktioniert das System und die RV wird realistisch.
Wichtig für die RV wäre die Abschaffung der Beamtenpensionen, wenn der Staat für seine Angestellten ebenfalls in die RV Kasse zahlen würde.
Mehrere Hunderttausend KMU sind betroffen, arbeiten viel verdienen wenig und zahlen oft seit vielen Jahren viel zu hohe KV Beiträge. Grechtigkeit wird nicht geschaffen wenn auf diese Beiträge nun nochmals möglicherweise ebenfalls überhöhte RV Beiträge gepackt werden. Die Überhöhten KV Beiträge gehören angerechnet und einbezogen in die Sozialbeiträge. Kleinunternehmer müssen in Bezug auf die Sozialversicherung selbstverständlich ihren Mitarbeitern, den Angestellten gleich gestellt werden!

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer